Über uns

Wie wir arbeiten


Die Vertreter/innen des Appenzeller Tierschutzvereins kontrollieren und beurteilen vor Ort , informieren zuständige Behörden, erstatten Anzeige, vermitteln oder leiten medizinische Hilfe ein.
Wir kümmern uns um Fälle, die gegen das Tierschutzgesetz verstossen
Wir beteiligen uns an Katzenkastrationsaktionen, und nehmen an Projekten und Kampagnen des Schweizer Tierschutzes STS teil.
Wir arbeiten eng mit dem Schweizer Tierschutz STS, verwandten Organisationen, lokalen Tierärztinnen und Tierärzten, anderen Sektionen sowie mit Polizei, Presse, Behörden und Bevölkerung zusammen.
Wir führen keine illegalen Aktionen durch.

 


Unser Verein


Ziel und Zweck

Ziel und Zweck des Vereins ist es, den Tieren zu Verständnis, Würde und Recht zu verhelfen, sie vor Missbrauch zu schützen und ihnen in der Not zu helfen. Dafür setzen wir uns mit all unsereren Möglichkeiten in allen Bereichen des Tierschutzes ein.

Die Vereinsstatuten

Die Vereinsstatuten beschreiben den Zweck des Vereins, legen fest welche Organe der Verein hat, wie er sich organisiert und finanziert.

Download
Vereinsstatuten
ATSV_Statuten_2005.pdf
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Unser Tätigkeitsgebiet


Unser Tätigkeitsgebiet umfasst die Kantone Appenzell Ausser,- und Innerrhoden mit den Gemeinden
Bühler, Gais, Speicher, Teufen, Trogen, Herisau, Hundwil, Schönengrund, Schwellbrunn, Stein, Waldstatt, Urnäsch und den Bezirken Rüte, Schwende, Gonten und Appenzell

Gesetze & Verordnungen


Tierschutzgesetz vom
16. Dezember 2005 (Stand 1.1.2022)
Zweck dieses Gesetzes ist es, die Würde und das Wohlergehen des Tieres zu schützen.

Tierschutzverordnung vom 23. April 2008

Diese Verordnung regelt den Umgang mit Wirbeltieren, Kopffüssern und Panzerkrebsen , ihrerHaltung und Nutzung sowie Eingriffe an ihnen.

Verordnung des BLV vom 27. August 2008
über die Haltung von Nutztieren und Haustieren.
Diese Verordnung regelt Anforderungen  und Dokumentationsvorgaben bei der Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Lamas und Alpakas, Equiden, Kaninchen und Haushühnern.