Gefunden oder zugelaufen?

Es ist eine Tatsache, dass viele Leute vermeintlich herrenlose und „gefundene“ Katzen einfangen und in die Tierheime bringen.

Wichtig in jedem Fall, keine Katze füttern! Ansonsten kann es sein, dass die Katze nicht mehr nach Hause gehen möchte, da ihr vielleicht das gefütterte Futter besser gefällt, als das, was sie zu Hause bekommt. Solange in der Politik nichts geht und in der Schweiz keine Chippflicht für Katzen herrscht, sind wir auf die Mitarbeit und Vernunft von jedem einzelnen angewiesen.

Lassen Sie kontrollieren, ob das Tier einen Chip implantiert hat. Lesegeräte gibt es beim Appenzeller Tierschutzverein, lokalen Tierarztpraxen, Tierheimen , Polizei (zu den Links).

Anhand der Microchip-Nummer kann AMICUS (Hunde) / ANIS (Katzen) das Tier und seine Halterin bzw. seinen Halter identifizieren.



Vorgehen bei vermeindlichen Fundkatzen:

  1. Katzen, die weder krank noch abgemagert aussehen, nicht einfangen.
    Abgemagerte und/oder kranke Tiere zum Tierarzt bringen. 
  2. Immer eine Sicht und/oder Fundmeldung auf der Schweizer Tiermelde Zentrale machen, die Meldung kann kostenlos gemacht werden. Jeder Finder ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Fundmeldung zu machen. 
  3. Nach der Meldung in der Nachbarschaft freagen, ob jemand das Tier kennt. Im Optimalfall, die Fundplakate (welche beim Melden automatisch erstellt werden) im öffentlichen Bereich, wie Post, Bushaltestellen und Einkaufläden aufhängen. 
  4. Katze bei einem Tierarzt auf einen Chip überprüfen lassen.
  5. Hat sich nach ca. 4 bis 5 Tagen nichts getan: Melden Sie sich im zuständigen Tierheim des jeweiligen Kantons für die Abgabe.

Schweizerische Tiermeldezentrale

Amicus – die nationale Datenbank für Hunde