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Stopfleber-Initiative gegen Tierquälerei

Das Mästen und die Produktion von Stopfleber (Foie gras) ist in der Schweiz seit über vierzig Jahren verboten, der Import dieser tierquälerisch erzeugten Produkte aber weiterhin erlaubt. Die Stopfmast setzt Enten und Gänse einem massiven Leiden aus.

 

«Ja zum Importverbot für Stopfleber (Stopfleber-Initiative)»

Mit jährlich 200 000 Kilogramm importierter Gänseleber gehört die Schweiz zu den Hauptimporteuren. Jedes Jahr werden allein für den Schweizer Markt 400 000 Enten und 12 000 Gänse getötet. Dem will die Volksinitiative «Ja zum Importverbot von Stopfleber (Stopfleber-Initiative)» ein Ende setzen. Sie verlangt, dass die Einfuhr von Stopfleber und Stopfleberprodukten verboten wird. Es sei «scheinheilig, dass in der Schweiz die Produktion von Stopfleber unter Strafandrohung verboten ist, diese aber von ausländischen Produzentinnen und Produzenten hergestellt und importiert werden darf», schreiben die Initiantinnen und Initianten. Der Schweizer Tierschutz STS unterstützt die Initiative.


Bild:zVg


Darum gehts:

Wegen dem grossen Leiden, das Gänsen und Enten beim Mästen zugefügt wird, ist die Produktion von Stopfleber in der Schweiz seit über 40 Jahren verboten. Die Prozedur des Mästens – dabei wird mehrmals täglich ein Metallrohr oder Schlauch in die Speiseröhre der Tiere eingeführt – verursacht schmerzhafte Verletzungen. Die Hälse von Tieren können dabei durchstochen (perforiert), Flügel gebrochen werden. Die erzwungene, schnelle Zunahme der Leber (Fettleber) führt dazu, dass die Lunge komprimiert wird und verursacht schwere Atem-, Nieren- und Kreislaufprobleme. Die Zwangsernährung gilt in der Schweiz als grausame Praxis gegenüber Tieren und erfüllt den Tatbestand der schweren Tierquälerei.

Mit jährlich 200 000 kg importierter Stopfleber ist die Schweiz eines der wichtigsten Importländer von diesen Produkten. Jedes Jahr werden allein für den Schweizer Markt 400 000 Enten und 12 000 Gänse gemästet und getötet.


 Es ist scheinheilig, dass in der Schweizer die Produktion von Stopfleber unter Strafandrohung verboten ist, diese aber von ausländischen Produzenten hergestellt und importiert werden darf.

Ein Einfuhrverbot von Stopfleber und Stopfleberprodukten ist auch mit den internationalen Handelsverpflichtungen der Schweiz vereinbar. Alle Abkommen sehen Ausnahmen für Massnahmen vor, die zum Schutz der öffentlichen Sittlichkeit und des Lebens oder der Gesundheit von Tieren erforderlich sind.

 

So sind beispielsweise Einfuhrverbote für Robben-, Hunde- und Katzenfelle bereits gesetzlich verankert. Das höchste Gericht der Welthandelsorganisation (WTO) hat ausdrücklich anerkannt, dass der Schutz von Tieren Teil der öffentlichen Moral ist.

stopfleber-initiative.ch