Tierschutz

Wie wir arbeiten


Die Vertreter/innen des Appenzeller Tierschutzvereins haben nach geltendem Gesetz kein Recht bei Tierschutzfällen direkt einzugreifen. Sie kontrollieren und beurteilen vor Ort die Situation, informieren zuständige Behörden, erstatten Anzeige, vermitteln oder leiten medizinische Hilfe ein.
Wir arbeiten eng mit dem Schweizer Tierschutz STS, verwandten Organisationen, lokalen Tierärztinnen und Tierärzten, anderen Sektionen sowie mit Polizei, Presse, Behörden und Bevölkerung zusammen.
Wir kümmern uns um Fälle, die gegen das Tierschutzgesetz verstossen, beteiligen uns an Katzenkastrationsaktionen, und nehmen an Projekten und Kampagnen des Schweizer Tierschutzes STS teil.
Wir führen keine illegalen Aktionen durch.

Gesetze & Verordnungen

Tierschutzgesetz vom
16. Dezember 2005 (Stand 1.1.2022)
Zweck dieses Gesetzes ist es, die Würde und das Wohlergehen des Tieres zu schützen.

Tierschutzverordnung vom 23. April 2008

Diese Verordnung regelt den Umgang mit Wirbeltieren, Kopffüssern und Panzerkrebsen , ihrerHaltung und Nutzung sowie Eingriffe an ihnen.

Verordnung des BLV vom 27. August 2008
über die Haltung von Nutztieren und Haustieren.
Diese Verordnung regelt Anforderungen  und Dokumentationsvorgaben bei der Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Lamas und Alpakas, Equiden, Kaninchen und Haushühnern.